BÖHKE INSIGHTS MÄRZ

Markt

  • Während Konjunkturindikatoren für ein anhaltendes globales Wirtschaftswachstum sprechen, dämpften Sorgen um steigende Corona-Infektionszahlen die Risikobereitschaft der Anleger. Dementsprechend zeichnete sich an den Märkten ein heterogenes Bild ab.
  • Risikoaverse Anleger suchten Sicherheit in defensiven Aktiensektoren wie Basiskonsum und Telekommunikation sowie in Staatsanleihen. Folglich haben die starken Renditeanstiege der letzten Wochen zuletzt an Dynamik verloren.
  • Hoffnungsgetriebene Investoren gehen von einer weiteren Konjunkturerholung aus, weshalb nach wie vor Branchen wie zyklischer Konsum und Industrie gekauft wurden.

Fonds-Highlights

  • In einem herausfordernden Marktumfeld wie diesem zeichnet sich in unserem Fonds der Vorteil der Unterteilung der Aktiensegmente in Substanz, Wachstum und Opportunitäten ab.
  • Aufgrund der anhaltenden Sorgen um weitere Renditeanstiege waren Technologieaktien, die einen Großteil unserer Wachstumsstrategie ausmachen, weniger gefragt.
  • Unser stabilitätsbringender Substanzbereich, der aus defensiven Aktien wie die Dt. Telekom und Procter & Gamble besteht, konnte zuletzt von der erhöhten Nachfrage nach Aktien mit einem stabilen Geschäftsmodel profitieren

Ausblick

  • In Anbetracht der positiven volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Impfstofffortschritten dürfte die wirtschaftliche Erholung weiterhin intakt bleiben.
  • Konjunktursensible Branchen wie zyklischer Konsum und Industrie dürften davon besonders stark profitieren und weisen noch entsprechend positive Kurspotenziale auf. Demzufolge haben wir unsere Branchenallokation durch den Zukauf von Titeln wie Kering, MTU und Vinci zyklischer ausgerichtet.
Zurück

Im Fonds-Advisory ist die Böhke & Companie Cosultants KG als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der GSAM + Spee Asset Management AG, Steinstraße 137, 47798 Krefeld tätig und bietet folgende Finanzdienstleistungen an:
- Honorar-Anlageberatung § 2 Abs. 2 Nr. 4   WpIG
- Anlagevermittlung § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
Die Notwendigkeit einer Erlaubnis ergibt sich aus § 15 Abs. 1 WpIG.